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Wohnberechtigungsbescheinigung

Kurzinformationen

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) dient als Bezugsvoraussetzung für eine in der Bundesrepublik Deutschland mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung. Er wird auf Antrag an Wohnungssuchende erteilt, deren Gesamteinkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigt. Die Einkommensgrenze richtet sich auch nach der Anzahl der mitziehenden Familienmitglieder. In der Regel ist der WBS dem Vermieter vor Abschluss des Mietvertrages zu übergeben. Der WBS erlaubt nur die Begründung eines Hauptwohnsitzes. DER IM LAND BRANDENBURG ERTEILTE WBS WIRD GRUNDSÄTZLICH NUR IM LAND BRANDENBURG ANERKANNT und ist ab Ausstellungsdatum 1 Jahr gültig.

Gebühren

Ansprechpartner

Formulare

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Merkblätter

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