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Die Vorbereitungsphase

 

Nachdem der gemeindliche Haushalt rechtskräftig geworden ist, kann mit der Vorbereitung des Straßenbauvorhabens begonnen werden. Hierzu führt das Bauamt zunächst das Vergabeverfahren zur Beauftragung einer Verkehrswegebauplanung durch. Dieses Vergabeverfahren schließt in der Regel mit der Beschlussfassung über das zu beauftragende Planungsbüro ab.

 

Der dann zu durchlaufende Planungsprozess ist in folgende drei Hauptstufen gegliedert:

  • Vorplanung

  • Straßenentwurf

  • Ausführungsplanung

 

Seitens der Gemeinde liegt bei diesem Planungsprozess neben der sorgsamen Erarbeitung der baulichen Lösung ein Augenmerk auf der Einbeziehung der betroffenen Anlieger in die Vorbereitung des Straßenbauvorhabens.

 

Zu einigen,  in diesem Zusammenhang sicherlich interessierenden Fragen sind unter dem nachfolgenden Link  Ausführungen enthalten.

 

 

Nach der Erarbeitung und Vorstellung der Planung in der Anliegerversammlung, der Abstimmung des Straßenentwurfes mit den Medienträgern und den Fachbehörden des Landkreises ist es Aufgabe der Gemeindevertretung per Beschluss über Art und Umfang des Straßenbaus zu entscheiden. Dazu wird durch das Bauamt ein sogenannter Ausbaubeschluss vorbereitet, der die Ergebnisse sowohl aus der fachlichen Planung, als auch aus der Anliegerversammlung und den Stellungnahmen der Fachbehörden berücksichtigt.

Der folgende Schritt ist die Ausführungsplanung. In diese fließen die Ergebnisse aus den Beratungen zum Ausbaubeschluss ein. Wie der Name schon sagt, ist es wesentlicher Bestandteil dieser Planungsphase,  Ausführungsdetails zu erarbeiten und somit die Leistungsbeschreibungen zu ermöglichen.