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Förderrichtlinien der Gemeinde Wandlitz

 

Fördermittel

 

Die Gemeinde Wandlitz unterstützt durch eine ganze Reihe von Förderrichtlinien vor allem Vereine, Verbände und Träger der freien Wohlfahrtspflege, die sich lokal engagieren und damit zur Qualität und Vielfalt des sozialen und gesellschaftlichen Angebots in der Gemeinde Wandlitz beitragen.

  • Sportförderung

Kurzinformationen

Die Gemeinde Wandlitz fördert Vereine und Verbände entsprechend der unten aufgeführten Richtlinien. Die Förderung ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde Wandlitz. Ein Rechtsanspruch des Antragsstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht daher nicht.

 

Zur Antragstellung für die Sportförderung im Folgejahr ist das entsprechende Formular ausgefüllt bis zum 1. November eines jeden Jahres an die Gemeinde Wandlitz, Amt für Bildung, Jugend und Sport, Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz zu senden. Für die Investitionsförderung gilt jeweils der 01. Juni.

 

 

Ansprechpartner

Gemeinde Wandlitz

Amt für Bildung, Jugend und Sport

Frau Angela Herrmann

Tel.:       033397 360 931

E-Mail: 

 

Formulare

 

Weiterführendes

 

  • Kulturförderung

Kurzinformationen

Die Gemeinde Wandlitz fördert Vereine und Verbände entsprechend der unten aufgeführten Richtlinien. Die Förderung ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde Wandlitz. Ein Rechtsanspruch des Antragsstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht daher nicht.

Zur Antragstellung ist das entsprechende Formular ausgefüllt bis zum 1. November eines jeden Jahres an die Gemeinde Wandlitz, Amt für Bildung, Jugend und Sport, Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz zu senden.

 

 

Ansprechpartner

Gemeinde Wandlitz

Kulturamt

Frau Dr. Claudia Schmid-Rathjen

Tel.:      033397 360-500

E-Mail:

 

Formulare

  • Sozialförderung

Kurzinformationen

Die Gemeinde Wandlitz gewährt diese Zuwendungen mit dem Ziel, die Gestaltung und Weiterentwicklung der Gemeinwesenarbeit in der Gemeinde Wandlitz zu fördern und damit zur Verbesserung der Lebensqualität beizutragen.

Die Förderung ist eine freiwillige Leistung. Ein Rechtsanspruch der Antragsteller auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden (Sozialfonds entsprechend dem jeweiligen Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz).

Die Gemeinde Wandlitz fördert nach Maßgabe dieser Richtlinie Verbände und Vereine, die im Bereich von sozialen Dienstleistungen oder Beratungen tätig sind.

 

 

Ansprechpartner

Gemeinde Wandlitz

Amt für Bildung, Jugend und Sport

Herr Sven Lutherdt

Tel.:      033397 360-942

E-Mail:

 

Formulare

  • Förderung "Pflege vor Ort"

Kurzinformationen

Die Gemeinde Wandlitz gewährt Zuwendungen für Projekte und Maßnahmen, die dazu geeignet sind, ein selbständiges Leben von insbesondere in der Häuslichkeit gepflegten Personen und deren Einbindung in die örtliche Gemeinschaft zu unterstützen sowie Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern, zu verringern oder zu vermeiden. Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Pflege in der eigenen Häuslichkeit durch Gestaltung alters- und pflegegerechter Sozialräume und somit die Stabilisierung des Anteils ambulanter Pflege in der Gemeinde Wandlitz.

Eine Förderung nach Maßgabe dieser Richtlinie ist eine freiwillige Leistung und basiert auf der Weiterleitung von Mitteln des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik („Pflege vor Ort“).

Zuwendungsempfangende können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, insbesondere eingetragene, gemeinnützige Vereine sein. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt, können jedoch aktive Kooperationspartner vom Zuwendungsempfangenden sein.

 

 

Ansprechpartner

Gemeinde Wandlitz

Amt für Bildung, Jugend und Sport

Herr Sven Lutherdt

Tel.:      033397 360-942

E-Mail:

 

Formulare

  • Förderung Denkmalschutz und Denkmalpflege

Kurzinformationen

Die Brandenburger Denkmalliste wird kontinuierlich fortgeschrieben. Fortschreibungen und Veränderungen werden im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht. Eine aktuelle Fassung der Denkmalliste ist auf der Internetseite des Brandenburgischen Landesamts für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums (BLDAM) eingestellt.

Nähere Informationen zu Denkmalen erhalten Sie bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Barnim, Am Markt 1, 16225 Eberswalde (Tel. 03334/2141-385, E-Mail: ) und dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum.

 

 

Formulare