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Herausgeber
Der Bürgermeister
Prenzlauer Chaussee 157
16348 Wandlitz
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033397 360-0
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033397 360-160
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https://www.wandlitz.de
Leitweg-ID: 12-121067334971923-35
Der behördliche Datenschutzbeauftragte:
Karsten Witt
E-Mail:
Postalisch erreichbar über die Gemeindeverwaltung
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Urheberrecht
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Bildquellenangabe:
Der jeweilige Urheber ist in der Regel der Beschriftung eines jeden Bildes zu entnehmen. Dort ist er namentlich genannt. Lautet diese Angabe "Gemeinde Wandlitz", wurden diese Bilder durch Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung Wandlitz erstellt. Ausgenommen von dieser Vorgehensweise sind Bilder des Wechselbanners auf der Startseite:
Basdorf_Kirche_Winter_1170x430_Gerigk; Klosterfelde_Winter_1170x430_Gemeinde; Lanke_Obersee_Winter_1170x430_Gemeinde; Prenden_Winter_1170x430_Bartel; Schoenwalde_Schloss_Winter_1170x430_Engelhardt; Wandlitz_Rathaus_1170x430_Gemeinde; Wandlitz_Winter_1170x430_Paetznick; Basdorf_Lanker_Strasse_Winter_1170x430_Gerigk; Wandlitz_1170x430_Paetznick; Wandlitz_BaPa_Winter_1170x430_Gemeinde; Wandlitz_Stamm_1170x430_Paetznick; Wandlitz_Winter_1170x430_Gemeinde; Winter_1170x430_Galler
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Elektronische Kommunikation
Die Gemeinde Wandlitz ermöglicht unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente.
I. Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation
Die Gemeinde Wandlitz bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, sofern der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.
Die Gemeinde Wandlitz eröffnet diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden Rahmenbedingungen. Diese gelten nur für die Kommunikation mit der Gemeinde, andere Behörden können abweichende Regelungen treffen.
II. Allgemeine Hinweise
Für die Bearbeitung Ihrer E-Mail ist die vollständige Angabe Ihres Namens und der postalischen Anschrift erforderlich. Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, gehen wir davon aus, dass die gesamte Kommunikation in Bezug auf Ihr aktuelles Anliegen auf elektronischem Weg stattfinden kann, solange dem nicht anderslautende Rechtsvorschriften entgegenstehen. Mitteilungen von uns an Sie werden an die E-Mail-Adresse gesendet, von der aus Sie die Kommunikation eröffnet haben.
Bitte senden uns keine elektronischen Nachrichten (E-Mails), deren eigentlicher Inhalt erst über einen Link von einer Internetseite heruntergeladen werden muss. Diese Nachrichten werden von uns aus Sicherheitsgründen nicht abgerufen.
Von uns werden folgende Dateiformate für die elektronische Kommunikation unterstützt:
Portable Document Format (.pdf, PDF/A)
Textdateien (.rtf oder .txt)
Word (.doc oder .docx)
Excel (.xls oder .xlsx)
Bilddateien (.tiff, .jpeg, .bmp)
E-Mails dürfen eine Dateigröße von 20 (max. 24) Megabyte inklusive Dateianhängen nicht überschreiten. Folgende E-Mails werden nicht entgegengenommen:
E-Mails,
die einen Virus oder sonstige Schadsoftware oder Dateien enthalten,
E-Mails von Mailserver mit Spamlisting,
die mit einem unbekannten Kennwort versehen sind,
an die Dateien im Format exe; .msi; .com; .bat; .vbx; .hta; .inf; .js; .jse; .wsh; .vbs; .vbe; .lnk; .chm; .pif; .reg; .scr; .cmd angehängt wurden,
die automatisierte Abläufe oder Programmierungen beinhalten
III . Ersetzung der Schriftform
Grundsätzlich wird unterschieden zwischen formfreien Vorgängen und formgebundenen Vorgängen, für die das jeweilige Gesetz eine bestimmte Form vorschreibt. In § 3a VwVfG ist geregelt, dass verschiedene Möglichkeiten zulässig sind, im Rahmen der elektronischen Kommunikation die Schriftform zu ersetzen.
Sofern nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, kann die Schriftform durch die elektronische Form ersetzt werden. Dazu genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Signierung mit einem Pseudonym ist nicht zulässig.
Die Schriftform kann ebenfalls ersetzt werden:
durch unmittelbare Abgabe der Erklärung in einem elektronischen Formular, das von der Behörde in einem Eingabegerät oder über öffentlich zugängliche Netze zur Verfügung gestellt wird
bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit der Versandart nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes
bei elektronischen Verwaltungsakten oder sonstigen elektronischen Dokumenten der Behörden durch Versendung einer De-Mail-Nachricht nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes, bei der die Bestätigung des akkreditierten Dienstanbieters die erlassende Behörde als Nutzer des De-Mail-Kontos erkennen lässt
Eine formgebundene elektronische Kommunikation ist erforderlich, wenn für Dokumente, die Sie uns übermitteln wollen, gesetzlich die Schriftform angeordnet ist. Dies sind Vorgänge, die zur Bearbeitung in Papierform eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen - beziehungsweise Rechtsfristen in Gang setzen - (beispielsweise Schreiben wie Widersprüche und viele Anträge.)
Die Gemeinde Wandlitz unterstützt folgende Wege zur formgebundenen verschlüsselten elektronischen Kommunikation:
a) Authentifizierung mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur,
In Deutschland erfüllen qualifizierte elektronische Signaturen die Anforderungen an die elektronische Form gemäß § 126a BGB, die die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform ersetzen kann. Auch erhalten nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehene elektronische Dokumente den gleichen Beweiswert wie
(Papier-)Urkunden im Sinne der Zivilprozessordnung (§ 371a Abs. 1 ZPO).
An die Mailadressen der Gemeinde Wandlitz können E-Mails mit qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten zugestellt werden. Die Gemeinde Wandlitz akzeptiert nur Signaturen, die mit dem Zertifikat eines bei der Bundesnetzagentur akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieters erstellt wurden. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur.
b) durch unmittelbare Abgabe der Erklärung im elektronischen Kontaktformular,
Das Kontaktformular der Gemeinde Wandlitz finden sie hier.
IV. Weitere elektronische Kommunikation
1. Unverschlüsselte elektronische Kommunikation
Für Vorgänge oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, ist keine qualifizierte digitale Signatur nötig. Unverbindliche Anfragen und Mitteilungen können daher weiterhin einfach per E-Mail an z.B.: geschickt werden.
V. Ansprechpartner/-in
Haben Sie Fragen zur elektronischen Kommunikation mit uns, wenden Sie sich bitte an Ihren Sachbearbeiter oder an
VI. Rechtliche Hinweise
Die Gemeinde Wandlitz übernimmt keine Gewähr dafür, dass das System zur Entgegennahme der von Ihnen übermittelten E-Mails technisch stets zur Verfügung steht. Schadensersatzansprüche gegen uns sind daher ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gelten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.