Abschlussveranstaltung Kommunale Wärmeplanung Wandlitz
19.02.2026 17:30 Uhr
Im Ratssaal (1. OG Rathaus-Altbau)
Prenzlauer Chaussee 157
16348 Wandlitz
Vorstellung der Abschlussergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung Wandlitz durch das Planungsbüro con|energy consult GmbH mit Unterstützung der Verbraucherzentrale – „Was bedeutet die Kommunale Wärmeplanung konkret für mich als Bürgerin und Bürger? ---
Kommunale Wärmeplanung Wandlitz
Hintergrund
Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2045 treibhausgasneutral (= Netto-Null der Treibhausgasemissionen (Quelle: UBA, 2021)) zu werden. Um dies zu erreichen, gibt es einige Stellschrauben an denen gedreht werden kann und verschiedene Bereiche, in welcher die Gemeinde den Ausstoß von Treibhausgasen reduzieren kann.
Ein solcher Bereich ist z.B. die Wärmeversorgung. Denn in Deutschland macht die Wärmeversorgung mehr als 50 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs (= der Verbrauch der Energie, die bei uns im Haus ankommt) aus. Besonders die älteren Wohnhäuser werden zu einem Großteil noch mit fossilen Energien, wie Öl und Gas, beheizt und verursachen damit einen erheblichen Teil des CO2-Ausstoßes.
Deshalb ist die sogenannte Wärmewende ein zentraler Bestandteil der Energiewende. Sie spielt eine entscheidende Rolle auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität.
Um diese Transformation gezielt und effizient anzugehen, braucht es eine gute Planung – und genau hier setzt die Kommunale Wärmeplanung (KWP) an. Sie hilft Städten und Gemeinden dabei, eine aktuelle Übersicht über die Wärmeversorgungssituation vor Ort zu erhalten, alternative Wärmeenergiequellen zu identifizieren und Maßnahmen zu treffen, um eine klimafreundliche Wärmeversorgung Schritt für Schritt umzusetzen.
[Quelle: Kompetenzzentrums Kommunale Wärmeplanung, 2024; Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, 2023]
Auch die Gemeinde Wandlitz ist verpflichtet, einen solchen kommunalen Wärmeplan (KWP) zu erstellen, denn seit dem 1. Januar 2024 gilt das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (Wärmeplanungsgesetz - WPG). Hier gelten verschiedene Fristen – für die Gemeinde Wandlitz bedeutet dies, bis zum 30. Juni 2028 eine solche Planung erstellt und veröffentlicht zu haben.
Für die Begleitung und Umsetzung dieses wichtigen Vorhabens wurde das Dienstleistungsunternehmen con|energy consult GmbH aus Berlin beauftragt und arbeitet seit Mitte Mai 2025 gemeinsam mit der Gemeinde daran. Das Projekt wird bis Ende Februar 2026 laufen.
[1]Exkurs Energieverbrauch:
Primärenergie ist die Energie, die in natürlichen Ressourcen vorhanden ist, bevor sie umgewandelt oder verarbeitet wird. Dazu gehören zum Beispiel Rohstoffe wie Kohle, Erdöl, Erdgas, Wasser, Wind und Sonnenstrahlung. Diese Energiequellen sind direkt aus der Natur verfügbar.
Endenergie ist die Energie, die nach der Umwandlung oder Verarbeitung tatsächlich für den Verbrauch zur Verfügung steht. Das ist die Energie, die wir in unseren Haushalten nutzen, wie Strom, Heizöl oder Gas. Endenergie ist also die Form der Energie, die wir direkt verwenden können, um zum Beispiel unsere Häuser zu heizen oder Geräte zu betreiben.
Was genau ist eine KWP?
Die Kommunale Wärmeplanung untersucht die aktuelle Wärmeversorgung in unserer Gemeinde. Sie sagt voraus, wie sich der Wärmebedarf in unserer Gemeinde bis 2045 entwickeln könnte und zeigt auf, welche möglichen erneuerbaren Wärmequellenpotenziale zum Decken dieses Wärmebedarfs verwendet werden könnten. Ein Ergebnis dieses Plans kann das Aufzeigen von möglichen Wärmenetzerweiterungen und individuellen Wärmeversorgungslösungen sein. Die Betonung liegt hier auf „möglich“, denn der Plan ist mit keiner konkreten Umsetzung dieser Empfehlungen verbunden. Vielmehr gibt er zunächst eine grobe Richtung - eben Möglichkeiten vor und hat somit einen Gutachtencharakter. Wie wahrscheinlich die Umsetzung dieser Vorschläge ist, muss im Anschluss an die Wärmeplanung mit weiteren Machbarkeitsstudien untersucht werden. Das bedeutet also nicht, nur weil ich in einem möglichen „Wärmenetzgebiet“ der Zukunft wohne, dass hier auch ein neues Wärmenetz entstehen wird – es ist aber eine Möglichkeit.
Dementsprechend liefert die Kommunale Wärmeplanung keinen konkreten Hinweis auf individueller Gebäudeebene. Für Grundstückseigentümer und Interessierte bietet die Gemeinde Wandlitz mittlerweile mehrfach im Jahr kostenlose Informationsveranstaltungen durch die Verbraucherzentrale Brandenburg an.
Der Kommunale Wärmeplan gliedert sich in folgende Bestandteile:
Bestandsanalyse:
Zunächst wird erfasst, wie die aktuelle Wärmeversorgung aussieht. Welche Heizsysteme sind im Einsatz? Wo wird die meiste Wärme verbraucht?Potenzialanalyse:
Welche Potenziale gibt es? Hier werden z.B. Abwärme aus Abwasser/Industrie betrachtet sowie Umweltwärme und Solarthermie.Zielszenario:
Wie heizen wir in Zukunft? Wo sind Wärmenetze sinnvoll? Wo bieten sich Einzellösungen für Heizungen an?Umsetzungsstrategie:
Auf Basis der Bestandsaufnahme und der gesetzten Ziele werden mögliche Maßnahmen zur Erreichung der festgelegten Ziele identifiziert. Es werden Konzepten für den Einsatz erneuerbarer Energien, wie Solarthermie, Biomasse oder Geothermie, entwickelt. Weiterhin wird ein möglicher Ausbau der Fernwärme- oder Nahwärmenetze geplant.Dokumentation - Erstellung des Wärmeplans:
Alle bisher erstellten und gesammelten Informationen, Analysen und Strategien werden in einem umfassenden Wärmeplan zusammengestellt. Hier werden konkrete Maßnahmen festgelegt. Weiterhin werden ein Zeitrahmen und Verantwortlichkeiten aus dem Plan und den Maßnahmen abgeleitet.
Umsetzung und Monitoring:
Nach der Planung folgt die Umsetzung der Maßnahmen. Wie oben bereits erwähnt, können dies zum Beispiel Machbarkeitsstudien zur Umsetzung neuer Wärmenetze sein. Es wird regelmäßig überprüft, ob die Ziele erreicht werden und gegebenenfalls Anpassungen vorgenommen.
Schritte der KWP:
Bestandsaufnahme:
Zunächst wird erfasst, wie die aktuelle Wärmeversorgung aussieht. Welche Heizsysteme sind im Einsatz? Wo wird die meiste Wärme verbraucht?Potentialanalyse:
Welche Potentiale gibt es? Hier werden z.B. Abwärme aus Abwasser/Industrie betrachtet sowie Umweltwärme und Solarthermie.Zielszenarien:
Wie heizen wir in Zukunft? Wo sind Wärmenetze sinnvoll? Wo bieten sich Einzellösungen für Heizungen an?Entwicklung von Strategien (Lösungen):
Auf Basis der Bestandsaufnahme und der gesetzten Ziele werden mögliche Maßnahmen zur Erreichung der festgelegten Ziele identifiziert. Es werden Konzepten für den Einsatz erneuerbarer Energien, wie Solarthermie, Biomasse oder Geothermie, entwickelt. Weiterhin wird ein möglicher Ausbau der Fernwärme- oder Nahwärmenetze geplant.Erstellung des Wärmeplans:
Wie kommen wir ans Ziel? Alle bisher erstellten und gesammelten Informationen, Analysen und Strategien werden in einem umfassenden Wärmeplan zusammengestellt. Hier werden konkrete Maßnahmen festgelegt. Weiterhin werden ein Zeitrahmen und Verantwortlichkeiten aus dem Plan und den Maßnahmen abgeleitet.Umsetzung und Monitoring:
Nach der Planung folgt die Umsetzung der Maßnahmen. Wir werden regelmäßig überprüfen, ob die Ziele erreicht werden und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.
Erste Zwischenergebnisse
Hier finden Sie den Zwischenbericht mit den ersten Ergebnissen der Bestands- und Potenzialanalyse des kommunalen Wärmeplans:
Download Zwischenbericht
Welche Verpflichtungen ergeben sich aus der KWP?
Die KWP ist eine informelle strategische Planung zur langfristigen Gestaltung der Wärmeversorgung. Mit dem Wärmeplan an sich sind weder eine unmittelbare Außenwirkung noch eine direkte rechtliche Bindungswirkung verbunden. Die Ergebnisse der Analysen des Berichts sind daher zunächst rechtlich unverbindlich. Sie bieten allerdings eine Grundlage und sollten bei kommunalen Entscheidungen genutzt werden, um das Ziel einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung zu erreichen.
Das GEG und die KWP
Das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden oder auch als „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG) bekannt und das bereits erwähnte WPG ergänzen sich, sind aber grundsätzlich voneinander unabhängig.
Die sogenannte 65-Prozent-EE-Vorgabe für Heizungsanlagen nach GEG § 71 Satz 8 tritt für Gebäude, die in einem Gemeindegebiet mit 100.000 oder weniger Einwohnerinnen und Einwohnern liegen, am 30.06.2028 in Kraft. Also genau zu dem Zeitpunkt, an welchem auch der Kommunale Wärmeplan für Gemeindegebiete mit der genannten Einwohnerinnen- und Einwohnerzahl vorliegen muss.
Liegt der KWP bereits im Vorfeld dieser Frist vor – so wie es in Wandlitz der Fall sein wird – hat dies keine Auswirkungen auf die 65-Prozent-EE-Vorgabe. Diese tritt nur frühzeitig in Kraft, sollte der KWP beschlossen werden und zusätzlich eine Gebietsausweisung für neue Wärmenetze erfolgen. Ein möglicher Beschluss der KWP ohne eine zusätzliche Gebietsausweisung führt dementsprechend nicht zum vorzeitigen Inkrafttreten der Regelung.
Fazit
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen und zukunftssicheren Wärmeversorgung in unserer Gemeinde. Gemeinsam können wir die Weichen für eine umweltfreundliche Zukunft stellen und die Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger verbessern.
Weitere Informationen zu den aktuellen Entwicklungen finden Sie hier auf der Webseite, im Amtsblatt oder in Aushängen
Informationen zum Wärmeplan und nützliche Hinweise für Bürgerinnen und Bürger
Durch öffentliche Informationsveranstaltungen sowie die öffentliche Auslegung des Abschlussberichtentwurfes möchten wir Sie informieren und Ihre Ideen und Anregungen einbeziehen. Die ersten Zwischenergebnisse wurden bereits am 26.11.2025 durch das Planungsbüro der Öffentlichkeit vorgestellt.
Am 19.02.2026 um 17:30 Uhr findet die öffentliche Abschlussveranstaltung der kommunalen Wärmeplanung im Ratssaal (1. OG Rathaus-Altbau), Prenzlauer Chaussee 157,16348 Wandlitz statt.
Den Entwurf des Abschlussberichts werden Sie vom 16.02.2026 bis zum 16.03.2026 hier einsehen können.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen
montags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 12:30 Uhr bis 15 Uhr
dienstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 12:30 Uhr bis 18:00 Uhr
mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 12:30 Uhr bis 15 Uhr
donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 12:30 Uhr bis 15 Uhr
freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich im Sachgebiet Strategische Gemeindeentwicklung (1. OG Altbau, Zimmer 1.1.17) der Gemeindeverwaltung Wandlitz, Prenzlauer Chaussee 157 aus.
Während dieser Frist können von jedermann Stellungnahmen ausschließlich zum Abschlussbericht der kommunalen Wärmeplanung Wandlitz vorgebracht werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch postalisch übermittelt oder zur Niederschrift gebracht werden.
Eine Stellungnahme kann während der Auslegungsfrist an folgende E-Mail-Adresse: übermittelt werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 13 Abs. 4 WPG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 Abs. 4 WPG (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Nützliche Links und Kontaktstellen zum Heizungstausch
Verbraucherzentrale Brandenburg
Die Verbraucherzentrale Brandenburg bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern aktuelle, verlässliche Informationen und unabhängige Beratungen. Sie ist eine geeignete Anlaufstelle bei Fragen rund ums Heizen, Energiesparen, energetische Sanierung und weiteren Themen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Klimaschutzwebseite unter „unabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale Brandenburg“ sowie auf der Webseite der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Zusätzlich bieten wir seit letztem Jahr verschiedene Informationsveranstaltungen durch die Verbraucherzentrale Brandenburg vor Ort an. Angekündigt werden diese im Amtsblatt, im Veranstaltungskalender oder in Aushängen.
Gebäudecheck: Ist mein Haus bereit für die Wärmepumpe?
Mit diesem Onlinetool des Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu) im Auftrag des Umweltbundesamts können Sie mit ein paar Klicks überprüfen, ob eine Wärmepumpe für Ihr Haus geeignet wäre:
Ebenfalls entstand innerhalb des Projekts eine Datenbank, die 75 Beispiele von Bestandsgebäuden zeigt, die auf Wärmepumpen umgerüstet wurden:
Die Erstellung des kommunalen Wärmeplanes für die
Gemeinde Wandlitz wird durch Fördermittel des Bundes gefördert.
Das Projekt "KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Wandlitz" / Förderkennzeichen 67K29177 hat eine Laufzeit bis zum 28.02.2026 und wird im Programm der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert.
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei.
Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.“








