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Die Wandlitzer Schiedsstelle: Lieber schlichten als richten

 

Wofür ist eine Schiedsstelle zuständig?
Im alltäglichen Leben, ob nun im privaten oder beruflichen Bereich, kann es schnell einmal zu Meinungsverschiedenheiten kommen. Zunächst das persönliche Gespräch mit der gegnerischen Partei zu suchen, soll gewöhnlich der beste Weg sein. Doch das ist oftmals gar nicht so einfach.
Unterstützung bietet hierfür die Schiedsstelle vor Ort.  Vor allem für Streitigkeiten des täglichen Lebens wie Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten oder Verletzung der persönlichen Ehre wegen einer Beleidigung sowie für geringe Strafsachen wie Hausfriedensbruch, Bedrohung oder Sachbeschädigung ist die zuständige Schiedsperson der richtige Ansprechpartner.  Die Schiedsperson tritt dabei als Schlichter auf und versucht zwischen den streitenden Parteien zu vermitteln, Spannungen abzubauen und letztendlich eine Einigung herbeizuführen. Kommt es zu keiner Einigung, so haben die Streitparteien die Möglichkeit, den gerichtlichen Weg zu gehen.  Gegenüber einem gerichtlichen Verfahren bietet das Schiedsverfahren einige Vorteile: es ist schnell, unbürokratisch und finanziell wesentlich günstiger.

 

 

 


Unsere Sprechzeiten 2026

regulär an jedem 3. Mittwoch im Monat , 
immer 18:00 bis 19:00 Uhr
im kleinen Ratssaal des Rathauses Wandlitz
Altbau, 1. OG
Bitte wählen Sie den Eingang an der Rückseite des Gebäudes

 

Kontakt:

Herr W. Volland, Schiedsmann der Gemeinde Wandlitz
Frau S. Borbach, Stellv. Schiedsfrau der Gemeinde Wandlitz


E-Mail:
Tel.: 033397 360-0
Fax: 033397 360-160
 

Unsere Termine 2025:

Mittwoch, 17. Dezember 2025

Mittwoch, 21. Januar 2026
Mittwoch, 18. Februar 2026
Mittwoch, 18. März 2026
Mittwoch, 15. April 2026
Mittwoch, 20. Mai 2026
Mittwoch, 17. Juni 2026
Mittwoch, 15. Juli 2026
Mittwoch, 19. August 2026
Mittwoch, 16. September 2026
Mittwoch, 21. Oktober 2026
Mittwoch, 18. November 2026
Mittwoch, 16. Dezember 2026