Die Wandlitzer Schiedsstelle: Lieber schlichten als richten
Wofür ist eine Schiedsstelle zuständig?
Im alltäglichen Leben, ob nun im privaten oder beruflichen Bereich, kann es schnell einmal zu Meinungsverschiedenheiten kommen. Zunächst das persönliche Gespräch mit der gegnerischen Partei zu suchen, soll gewöhnlich der beste Weg sein. Doch das ist oftmals gar nicht so einfach.
Unterstützung bietet hierfür die Schiedsstelle vor Ort. Vor allem für Streitigkeiten des täglichen Lebens wie Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten oder Verletzung der persönlichen Ehre wegen einer Beleidigung sowie für geringe Strafsachen wie Hausfriedensbruch, Bedrohung oder Sachbeschädigung ist die zuständige Schiedsperson der richtige Ansprechpartner. Die Schiedsperson tritt dabei als Schlichter auf und versucht zwischen den streitenden Parteien zu vermitteln, Spannungen abzubauen und letztendlich eine Einigung herbeizuführen. Kommt es zu keiner Einigung, so haben die Streitparteien die Möglichkeit, den gerichtlichen Weg zu gehen. Gegenüber einem gerichtlichen Verfahren bietet das Schiedsverfahren einige Vorteile: es ist schnell, unbürokratisch und finanziell wesentlich günstiger.
W. Volland und S. Borbach als Schiedspersonen berufen
Herr Volland und Frau Borbach wurden von den Gemeindevertretern im Mai 2018 für die nächsten fünf Jahre als Schiedsmann bzw. -frau für die Gemeinde Wandlitz berufen. Herr Volland (63), pensionierter Kriminalhauptkommissar, war bereits seit 2013 als Schiedsmann Ansprechpartner für etliche vorgerichtliche Rechtsstreitigkeiten. Seine Stellvertreterin, Frau Borbach (51), ist Lehrerin für Deutsch, Geschichte und Ethik und arbeitet zusätzlich ehrenamtlich im Drogennotdienst.
Unsere Sprechzeiten:
- regulär an jedem 3. Mittwoch im Monat
- immer 18:00 bis 19:00 Uhr
- im Ratssaal des Rathauses Wandlitz
Vorsitzender: Herr W. Volland
Stellvertretende: Frau S. Borbach
Kontakt:
Tel.: 033397 360-0
Fax: 033397 360-160