Die Wandlitzer Schiedsstelle: Lieber schlichten als richten
Wofür ist eine Schiedsstelle zuständig?
Im alltäglichen Leben, ob nun im privaten oder beruflichen Bereich, kann es schnell einmal zu Meinungsverschiedenheiten kommen. Zunächst das persönliche Gespräch mit der gegnerischen Partei zu suchen, soll gewöhnlich der beste Weg sein. Doch das ist oftmals gar nicht so einfach.
Unterstützung bietet hierfür die Schiedsstelle vor Ort. Vor allem für Streitigkeiten des täglichen Lebens wie Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten oder Verletzung der persönlichen Ehre wegen einer Beleidigung sowie für geringe Strafsachen wie Hausfriedensbruch, Bedrohung oder Sachbeschädigung ist die zuständige Schiedsperson der richtige Ansprechpartner. Die Schiedsperson tritt dabei als Schlichter auf und versucht zwischen den streitenden Parteien zu vermitteln, Spannungen abzubauen und letztendlich eine Einigung herbeizuführen. Kommt es zu keiner Einigung, so haben die Streitparteien die Möglichkeit, den gerichtlichen Weg zu gehen. Gegenüber einem gerichtlichen Verfahren bietet das Schiedsverfahren einige Vorteile: es ist schnell, unbürokratisch und finanziell wesentlich günstiger.
Unsere Sprechzeiten 2025
regulär an jedem 3. Mittwoch im Monat bis Ende 2025,
mit Ausnahme in den Monaten April und Mai
immer 18:00 bis 19:00 Uhr
im kleinen Ratssaal des Rathauses Wandlitz
Altbau, 1. OG
Bitte wählen Sie den Eingang an der Rückseite des Gebäudes
Kontakt:
Herr W. Volland, Schiedsmann der Gemeinde Wandlitz
Frau S. Borbach, Stellv. Schiedsfrau der Gemeinde Wandlitz
E-Mail:
Tel.: 033397 360-0
Fax: 033397 360-160
Unsere Termine 2025:
Mittwoch, 15. Januar 2025,
Mittwoch, 19. Februar 2025
Mittwoch, 19. März 2025
Donnerstag, 23. April 2025 – abweichender Termin!
Donnerstag, 28. Mai 2025 – abweichender Termin!
Mittwoch, 18. Juni 2025
Mittwoch, 16. Juli 2025
Mittwoch, 20. August 2025
Mittwoch, 17. September 2025
Mittwoch, 15. Oktober 2025
Mittwoch, 19. November 2025
Mittwoch, 17. Dezember 2025