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Melden eines Versicherungsschadens

Bei welchem Schadensfall können und sollten Sie sich an die Gemeinde Wandlitz wenden:
 
  • Geht der Schaden von einem kommunalen Grundstück aus, wie z. Bsp. einer öffentlichen Straße, einem benachbarten Wohn- oder Pachtgrundstück, einem kommunalen Baum oder einer öffentlichen Einrichtung, wie z. Bsp. Schule oder Kita?
  • Haben Sie einen Schaden verursacht und damit das Vermögen der Gemeinde Wandlitz, wie Gebäude, Bäume, Grundstücke oder Einrichtungsgegenstände beschädigt?
 

Sollte so ein Fall eintreten, so melden Sie den Schadensfall bitte. Sie können das  per E-Mail unter tun oder das untenstehende Formular dazu nutzen.

 

Wir benötigen folgende Angaben bzw. Unterlagen von Ihnen:

 

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