Welche Unterlagen sind zur Anmeldung einer Eheschließung erforderlich?
Welche Unterlagen zur Anmeldung einer Eheschließung erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und ist gerade bei Auslandsbeteiligung oft sehr umfangreich. Bitte setzen Sie sich daher bei einem oder mehreren der folgenden Sachverhalte persönlich mit Ihrem zuständigen Standesamt in Verbindung:
- eine/r von Ihnen beiden ist nicht deutsche/r Staatsangehörige/r
- eine/r von Ihnen beiden besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit nicht seit Geburt
- die Geburt erfolgte im Ausland
- eine vorhergehende Eheschließung erfolgte im Ausland
- eine vorhergehende Ehe wurde im Ausland geschieden
Bei Fällen ohne Auslandsbeteiligung sind im Wesentlichen die folgenden Unterlagen beizubringen:
Familienstand ledig
- aktuelle beglaubigte Abschrift bzw. Registerausdruck mit Hinweisen/Hinweisteil des Geburtsregisters (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes)
- erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand des Hauptwohnsitzes (nicht Anmeldebestätigung), bei Abgabe der Papiere im Standesamt nicht älter als 14 Tage (erhältlich im Bürgeramt bzw. Meldestelle/Einwohnermeldeamt)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Familienstand geschieden oder Lebenspartnerschaft aufgehoben
- aktuelle beglaubigte Abschrift bzw. Registerausdruck mit Hinweisen/Hinweisteil des Geburtsregisters (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes)
- erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand des Hauptwohnsitzes (nicht Anmeldebestätigung), nicht älter als 14 Tage (erhältlich im Bürgeramt bzw. Meldestelle/Einwohnermeldeamt)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelle beglaubigte Abschrift des Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisters der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft, mit Vermerk über die Scheidung bzw. Aufhebung (erhältlich bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Ehe oder Lebenspartnerschaft eingegangen wurde)
- geeignete Nachweise über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (rechtskräftiges Scheidungs- bzw. Aufhebungsurteil, Sterbeurkunde)
- ggf. Bescheinigung über Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe
Familienstand verwitwet
- aktuelle beglaubigte Abschrift bzw. Registerausdruck mit Hinweisen/Hinweisteil des Geburtsregisters (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes)
- erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand des Hauptwohnsitzes (nicht Anmeldebestätigung), bei Abgabe der Papiere im Standesamt nicht älter als 14 Tage (erhältlich im Bürgeramt bzw. Meldestelle/Einwohnermeldeamt)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelle beglaubigte Abschrift des Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisters der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft, mit Vermerk Tod des Ehegatten (erhältlich bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Ehe oder Lebenspartnerschaft eingegangen wurde)
- geeignete Nachweise über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft. (rechtskräftiges Scheidungs- bzw. Aufhebungsurteil, Sterbeurkunde)
- ggf. Bescheinigung über Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe
Verlobte mit gemeinsamen Kindern
- die Geburtsurkunde(n) des/der Kindes/Kinder