Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Nebenwohnung, abmelden

Beschreibung

Wer aus einer Nebenwohnung auszieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Meldebehörde oder bei der für den Nebenwohnsitz zuständigen Meldebehörde abzumelden.

Notwendige Unterlagen

Ansprechpartner