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Geburt, beurkunden


Kurzinformationen

Die Geburt eines Kindes muss in dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren ist, beurkundet werden. Die Geburt eines Kindes muss persönlich binnen einer Woche angezeigt werden. Die bei der Geburt anwesende Hebamme oder der Arzt stellt eine Geburtsbescheinigung aus, die zur Beurkundung der Geburt im Standesamt vorgelegt werden muss.

 

Für die Nachbeurkung einer Geburt eines deutschen Kndes im Ausland ist der letzte Wohnsitz in Deutschland maßgebend (näheres bitte im zuständigen Standesamt erfragen).

 

Grundsätzlich ist zu jedem Anliegen ein Termin mit dem Standesamt zu vereinbaren, entweder telefonisch oder per Email. Termine können indivuell von Montags bis Freitags vereinbart werden.


Rechtsgrundlagen


Kosten

§ 1 Absatz 1 der Gebührenordnung des Ministers des Innern (GebOMI) vom 21. Juli 2010


Ansprechpartner


Sachgebiet Standesamt

Frau K. Scharfe
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
Telefon 033397 360-451
E-Mail

Frau S. Schittenhelm
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
Telefon 033397 360-452
E-Mail