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Vaterschaftsanerkennung


Beschreibung

Die Anerkennung der Vaterschaft kann vor und nach der Geburt des Kindes erfolgen. Sie kann beurkundet werden bei:

  • jedem Jugendamt,
  • jedem Notar,
  • beim Standesamt,
  • im Ausland bei deutschen Auslandsvertretungen

 

Erforderlich für die Anerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes. Diese Zustimmung muss ebenfalls beurkundet werden. Bei minderjährigen Eltern ist zusätzlich die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nötig.  Die Vaterschaftsanerkennung kann nicht über einen Bevollmächtigten erklärt werden.

 

Grundsätzlich ist zu jedem Anliegen ein Termin mit dem Standesamt zu vereinbaren, entweder telefonisch oder per Email. Termine können indivuell von Montags bis Freitags vereinbart werden.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Personalausweis

Geburtsurkunde des Kindes, wenn das Kind schon geboren wurde

bei ledigen Eltern: Geburtsurkunden

bei Müttern, die bereits verheiratet waren, zusätzlich Heiratsurkunde sowie Antrag auf Scheidung bzw. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde


Kosten

§ 1 Absatz 1 der Gebührenordnung des Ministers des Innern (GebOMI) vom 21. Juli 2010


Ansprechpartner


Sachgebiet Standesamt

Frau S. Schittenhelm
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
Telefon 033397 360-452
E-Mail

Frau K. Scharfe
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
Telefon 033397 360-451
E-Mail