Vaterschaftsanerkennung
Beschreibung
Die Anerkennung der Vaterschaft kann vor und nach der Geburt des Kindes erfolgen. Sie kann beurkundet werden bei:
- jedem Jugendamt,
- jedem Notar,
- beim Standesamt,
- im Ausland bei deutschen Auslandsvertretungen
Erforderlich für die Anerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes. Diese Zustimmung muss ebenfalls beurkundet werden. Bei minderjährigen Eltern ist zusätzlich die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nötig. Die Vaterschaftsanerkennung kann nicht über einen Bevollmächtigten erklärt werden.
Grundsätzlich ist zu jedem Anliegen ein Termin mit dem Standesamt zu vereinbaren, entweder telefonisch oder per Email. Termine können indivuell von Montags bis Freitags vereinbart werden.
Rechtsgrundlagen
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)
Notwendige Unterlagen
Personalausweis
Geburtsurkunde des Kindes, wenn das Kind schon geboren wurde
bei ledigen Eltern: Geburtsurkunden
bei Müttern, die bereits verheiratet waren, zusätzlich Heiratsurkunde sowie Antrag auf Scheidung bzw. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde
Kosten
§ 1 Absatz 1 der Gebührenordnung des Ministers des Innern (GebOMI) vom 21. Juli 2010
Ansprechpartner
Sachgebiet Standesamt
Frau S. Schittenhelm
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157 033397 360-452
Frau K. Scharfe
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157 033397 360-451