Personenstandsurkunde
Kurzinformationen
Dazu gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden und Sterbeurkunden, beglaubigte Abschriften aus den Registern und internationale Urkunden. Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt.
Beschreibung
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen.
Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gem. §§ 61 ff. des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Grundsätzlich ist zu jedem Anliegen ein Termin mit dem Standesamt zu vereinbaren, entweder telefonisch oder per Email. Termine können indivuell von Montags bis Freitags vereinbart werden.
Rechtsgrundlagen
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)
Kosten
§ 1 Absatz 1 der Gebührenordnung des Ministers des Innern (GebOMI) vom 21. Juli 2010
Ansprechpartner
Sachgebiet Standesamt
Frau K. Scharfe
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157 033397 360-451
Frau S. Schittenhelm
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157 033397 360-452