Sterbefall, beurkunden
Kurzinformationen
Wenn ein Sterbefall eintritt, muss er spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt angezeigt werden.
Sterbefälle im Pflegeheim oder im Krankenhaus werden von diesen Einrichtungen angezeigt, Haussterbefälle meist durch Bestattungsunternehmen.
Grundsätzlich ist zu jedem Anliegen ein Termin mit dem Standesamt zu vereinbaren, entweder telefonisch oder per Email. Termine können indivuell von Montags bis Freitags vereinbart werden.
Rechtsgrundlagen
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)
Notwendige Unterlagen
Eine vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (Totenschein), außerdem
- Personalausweis und Reisepass des Verstorbenen
- beim Sterbefall eines Ledigen: die Geburtsurkunde
- beim Sterbefall eines Verheirateten: die Heiratsurkunde
- beim Sterbefall eines Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde
- beim Sterbefall eines Geschiedenen: die Heiratsurkunde und das Scheidungs-, Aufhebungs- oder Nichtigkeitsurteil.
Kosten
§ 1 Absatz 1 der Gebührenordnung des Ministers des Innern (GebOMI) vom 21. Juli 2010
Ansprechpartner
Sachgebiet Standesamt
Frau K. Scharfe
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157 033397 360-451
Frau S. Schittenhelm
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157 033397 360-452