BannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbild
Als Favorit hinzufügen   Link verschicken   Druckansicht öffnen
 

Sterbefall, beurkunden


Kurzinformationen

Wenn ein Sterbefall eintritt, muss er spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt angezeigt werden.

 

Sterbefälle im Pflegeheim oder im Krankenhaus werden von diesen Einrichtungen angezeigt, Haussterbefälle meist durch Bestattungsunternehmen. 

 

Grundsätzlich ist zu jedem Anliegen ein Termin mit dem Standesamt zu vereinbaren, entweder telefonisch oder per Email. Termine können indivuell von Montags bis Freitags vereinbart werden.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Eine vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (Totenschein), außerdem  

  • Personalausweis und Reisepass des Verstorbenen
  • beim Sterbefall eines Ledigen: die Geburtsurkunde
  • beim Sterbefall eines Verheirateten: die Heiratsurkunde
  • beim Sterbefall eines Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde
  • beim Sterbefall eines Geschiedenen: die Heiratsurkunde und das Scheidungs-, Aufhebungs- oder Nichtigkeitsurteil.

 


Kosten

§ 1 Absatz 1 der Gebührenordnung des Ministers des Innern (GebOMI) vom 21. Juli 2010


Ansprechpartner


Sachgebiet Standesamt

Frau K. Scharfe
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
Telefon 033397 360-451
E-Mail

Frau S. Schittenhelm
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
Telefon 033397 360-452
E-Mail