Beglaubigung, Abschrift
Beschreibung
Die Beglaubigung eines Dokuments ist eine amtliche Bestätigung des Übereinstimmens einer Abschrift/Ablichtung mit dem Original. Das Original muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Nur das gesamte Dokument (keine Auszüge) darf beglaubigt werden.
Nicht von der Meldestelle beglaubigt werden unter anderem:
- Geburtsurkunden
- Heiratsurkunden
- Sterbeurkunden
- Abschriften der Katasterbücher bzw. Auszüge aus dem Katasterkartenwerk
- Vorsorgevollmachten
- Patientenverfügungen
- Testamente
- Verträge
- ausländische Urkunden
Rechtsgrundlagen
- Verwaltungsverfahrensgesetz
- Verwaltungsverfahrensgesetz Brandenburg
- Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Wandlitz
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- zu beglaubigendes Original
Fristen
sofort bzw. zum vereinbarten Termin
Kosten
2,50 € pro Beglaubigung
zzgl. 2,00 € erste Kopie und 0,10 € je weitere Kopie
Ansprechpartner
Sachgebiet Einwohnermeldewesen
Herr S. Glück
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157 033397 360-420
Herr C. Graf
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157 033397 360-421
Frau A. Planert
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157 033397 360-423
Frau D. Rüger
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157 033397 360-424
Frau A. Wegner
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157 033397 360-422