Beglaubigung, Unterschrift
Beschreibung
Eine Beglaubigung von einer Unterschrift ist das Zeugnis darüber, dass die Unterschrift auf einer schriftlichen Erklärung von dem Erklärenden stammt und zu dem angegebenen Zeitpunkt erfolgte. Die Unterschrift darf erst vor Ort, im Beisein eines Mitarbeiters, der zur Beglaubigung von Unterschriften berechtigt ist, vollzogen werden.
Nicht von der Meldestelle beglaubigt werden unter anderem Unterschriften auf:
- Vorsorgevollmachten
- Patientenverfügungen
- Testamente
- Verträge
Rechtsgrundlagen
- Verwaltungsverfahrensgesetz
- Verwaltungsverfahrensgesetz Brandenburg
- Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Wandlitz
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Vordruck (falls vorhanden)
Fristen
sofort bzw. zum verabredeten Termin
Kosten
2,50 € pro Beglaubigung
Ansprechpartner
Sachgebiet Einwohnermeldewesen
Herr S. Glück
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157 033397 360-420
Herr C. Graf
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157 033397 360-421
Frau A. Planert
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157 033397 360-423
Frau D. Rüger
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157 033397 360-424
Frau A. Wegner
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157 033397 360-422