Immissionsschutz
Kurzinformationen
Das Verbrennen sowie das Abbrennen von Stoffen ist im Freien untersagt, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet oder belästigt werden können.
Eine Gefährdung oder Belästigung ist in der Regel ausgeschlossen, wenn:
- die Feuerstelle nur gelegentlich betrieben wird.
- als Brennstoff ausschließlich naturbelassenes, stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, beispielsweise in Form von Scheitholz, Ästen und Reisig genutzt wird.
- der Brennstoff luftgetrocknet ist.
- die Größe des Feuerhaufens nicht die Maße von
- Durchmesser: 1 m bzw.
- Höhe: 1 m
übersteigt.
- das Feuer bis zum vollständigen Erlöschen der Glut von einer Aufsichtsperson überwacht wird. Es muss sichergestellt sein, dass bei starkem Wind und bei starker Rauchentwicklung das Feuer sofort gelöscht werden kann.
- ein ausreichender Abstand der Feuerstelle zum nächstgelegenen für den Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäude eingehalten wird.
Feuer, die die oben genannten Bedingungen nicht einhalten, sind nicht zulässig.
Die Verbennung sonstiger Abfälle aus Haushaltung und Gärten, insbesondere feuchter pflanzlicher Abfälle im Freien ist verboten.
Ansprechpartner für die einzelnen Ortsteile:
Ortsteil Wandlitz:
Herr Mandelkow
Ortsteile Klosterfelde und Schönerlinde:
Herr Stern
Ortsteile Lanke, Prenden, Stolzenhagen und Zerpenschleuse:
Herr Kunze
Ortsteile Basdorf und Schönwalde:
Herr Bauer
Ansprechpartner
Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Herr D. Mandelkow
Prenden und Lanke
Rathaus, Prenzlauer Chaussee 157 033397 360-413
Herr C. Stern
Klosterfelde und Schönwalde
Rathaus, Prenzlauer Chaussee 157 033397 360-412
Herr J. H. Kunze
Zerpenschleuse und Stolzenhagen
Rathaus, Prenzlauer Chaussee 157 033397 360-414
Herr T. Bauer
Basdorf und Schönerlinde
Rathaus, Prenzlauer Chaussee 157 033397 360-411