Baustellenzufahrt
Kurzinformationen
Die Baustellenzufahrt ist eine provisorische Zufahrt, die zum Schutz der öffentlichen Verkehrsflächen im Zuge von Baumaßnahmen zu errichten ist. Die Benutzung der Straße, z.B. als Baustellenzufahrt, geht über den Gemeingebrauch hinaus und ist eine Sondernutzung, die separat beim Bauamt der Gemeinde Wandlitz zu beantragen ist. Die Baustellenzufahrt ist nicht als endgültige Grundstückszufahrt anzusehen.
Rechtsgrundlagen
- Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)
- Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Wandlitz
- Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
(die aktuellen Satzungen finden sie hier)
Notwendige Unterlagen
- Antrag durch den Eigentümer, Erbbauberechtigten bzw. dessen Bevollmächtigten (Vollmacht muss dem Antrag beiligen) auf Bauerlaubnis einer Grundstückszufahrt, -zugang bzw. Baustellenzufahrt
- Lageplan mit Kennzeichnung der Baustellenzufahrt
Fristen
In der Regel 14 Tage nach Posteingang, aber maximal 4 Wochen.
Kosten
- Sondernutzungsgebühren i.H.v. 3,- € pro m² pro Monat zzgl. Verwaltungsgebühren i.H.v. 22,- € (Ersterteilung) bzw. 11,- € (Verlängerung)
Ansprechpartner
Sachgebiet Straßenverwaltung
Frau J. Weinhold
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157 033397 360-328