Reisepass
Beschreibung
Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, die aus der Bundesrepublik Deutschland aus- oder einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen. Ein Reisepass wird bis zum 24. Lebensjahr für 6 Jahre und ab dem 24. Lebensjahr für 10 Jahre ausgestellt. Der Passbewerber und gesetzliche Vertreter müssen persönlich erscheinen. Bei mehreren gesetzlichen Vertretern muss mindestens einer persönlich erscheinen und vom anderen eine schriftliche Zustimmung zur Ausstellung mitbringen.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild entsprechend der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei
Fristen
ca. 5-6 Wochen
3-4 Arbeitstage bei Expressfertigung
Kosten
- bis zum 24. Lebensjahr 37,50 €
- ab dem 24. Lebensjahr 60,00 €
- Zuschlag für einen 48-seitigen Pass 22,00 €
- Zuschlag für eine Expressfertigung 32,00 €
Ansprechpartner
Sachgebiet Einwohnermeldewesen
Herr S. Glück
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157 033397 360-420
Herr C. Graf
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157 033397 360-421
Frau A. Planert
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157 033397 360-423
Frau A. Wegner
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157 033397 360-422
Frau D. Rüger
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157 033397 360-424
Formulare
Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses
Zustimmungserklärung für die Ausstellung eines Reisepasses für ein Kind