Eheschließung
Kurzinformationen
Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Gemeinde mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat.; dass kann der Haupt- oder auch der Nebenwohnsitz sein.
Soll die Eheschließung in einem anderen Standesamt durchgeführt werden, wird die Anmeldung der Eheschließung im sogenannten "Wohnort-Standesamt" vorgenommen, die Durchführung der Eheschließung erfolgt im ausgewählten Standesamt. Die Anmeldung zur Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit, innerhalb dieses Zeitraum muss die Eheschließung erfolgt sein.
Grundsätzlich ist zu jedem Anliegen ein Termin mit dem Standesamt zu vereinbaren, entweder telefonisch oder per Email. Termine können indivuell von Montags bis Freitags vereinbart werden.
Beschreibung
Terminvergabe für Eheschließung:
Ein Termin für Ihre Eheschließung wird in einem persönlichen oder telefonischen Gespräch im Standesamt vereinbart. Wir sind bemüht, alle Terminwünsche weitestgehend zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist die Durchführung von Eheschließungen montags bis freitags und samstags nach Absprache möglich.
Rechtsgrundlagen
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)
Notwendige Unterlagen
Beizubringende Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung sind beim zuständigen Standesamt zu erfragen.
Kosten
- § 1 Absatz 1 der Gebührenordnung des Ministers des Innern (GebOMI) vom 21. Juli 2010
Ansprechpartner
Sachgebiet Standesamt
Frau K. Scharfe
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157 033397 360-451
Frau S. Schittenhelm
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157 033397 360-452