Ruhender Verkehr, Bußgeld
Beschreibung
Bei deren Festsetzung ergeht grundsätzlich ein Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid ist der Einspruch innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung zulässig.
Bei Erlass eines Bußgeldbescheides kommen zum ursprünglich festgesetzten Verwarnungsbetrag weitere Kosten (Gebühren und Auslagen) hinzu.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Frau A-L. Reynaud
Klosterfelde und Schönwalde
Rathaus, Prenzlauer Chaussee 157
033397 360-412








