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Ruhender Verkehr, Bußgeld

Beschreibung

Bei deren Festsetzung ergeht grundsätzlich ein Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid ist der Einspruch innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung zulässig.

 

Bei Erlass eines Bußgeldbescheides kommen zum ursprünglich festgesetzten Verwarnungsbetrag weitere Kosten (Gebühren und Auslagen) hinzu.

Rechtsgrundlagen

Ansprechpartner


Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Frau A-L. Reynaud
Klosterfelde und Schönwalde
Rathaus, Prenzlauer Chaussee 157
Telefon 033397 360-412