Hauptwohnung, abmelden
Beschreibung
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland (der Bundesrepublik Deutschland) bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Dies gilt auch, wenn von mehreren Wohnungen eine oder mehrere Wohnungen aufgegeben werden, ohne dass zugleich eine neue Wohnung bezogen wird.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis und/ oder Reisepass
Fristen
Die Abmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.
Sie kann frühestens 1 Woche vor dem Auszug erfolgen.
Kosten
gebührenfrei
Ansprechpartner
Sachgebiet Einwohnermeldewesen
Herr S. Glück
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157 033397 360-420
Herr C. Graf
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157 033397 360-421
Frau A. Planert
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157 033397 360-423
Frau D. Rüger
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157 033397 360-424
Frau A. Wegner
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157 033397 360-422