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Ordnungswidrigkeiten, allgemeine


Kurzinformationen

Jeder Bürger hat die Möglichkeit, eine durch ihn festgestellte Ordnungswidrigkeit gegen eine Rechtsvorschrift anzuzeigen. Rechtsvorschriften in diesem Sinne sind:

  • Bundesgesetze
  • Landesgesetze sowie
  • Satzungen der Gemeinde

 


Beschreibung

Sofern dieser Verstoß eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches darstellt, darf das Ordnungsamt nicht tätig werden. In diesen Fällen muss sich an die zuständige Polizeibehörde gewandt werden. Die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit ist kein Antrag auf Durchführung eines Bußgeldverfahrens, sondern sie stellt eine Anregung an die Verwaltungsbehörde dar, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren über den ihr jetzt bekannt gemachten Sachverhalt einzuleiten. Ein Anspruch auf die Durchführung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens hat der Anzeigenerstatter auch als persönlich Geschädigter nicht. Der Anzeigererstatter ist im weiteren Verlauf des Verfahrens dann Zeuge für den festgelegten Sachverhalt.


Rechtsgrundlagen

 


Notwendige Unterlagen

formloser Antrag


Ansprechpartner


Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Frau S. Lange
Rathaus, Prenzlauer Chaussee 157
Telefon 033397 360-430
E-Mail
E-Mail

Herr T. Bauer
Rathaus, Prenzlauer Chaussee 157
Telefon 033397 360-411
E-Mail
E-Mail

Herr J. H. Kunze
Rathaus, Prenzlauer Chaussee 157
Telefon 033397 360-414
E-Mail

Herr D. Mandelkow
Rathaus, Prenzlauer Chaussee 157
Telefon 033397 360-413
E-Mail

Herr C. Stern
Rathaus, Prenzlauer Chaussee 157
Telefon 033397 360-412
E-Mail