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Ordnungswidrigkeiten, allgemeine

Kurzinformationen

Jeder Bürger hat die Möglichkeit, eine durch ihn festgestellte Ordnungswidrigkeit gegen eine Rechtsvorschrift anzuzeigen. Rechtsvorschriften in diesem Sinne sind:

  • Bundesgesetze

  • Landesgesetze sowie

  • Satzungen der Gemeinde

 

Beschreibung

Sofern dieser Verstoß eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches darstellt, darf das Ordnungsamt nicht tätig werden. In diesen Fällen muss sich an die zuständige Polizeibehörde gewandt werden. Die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit ist kein Antrag auf Durchführung eines Bußgeldverfahrens, sondern sie stellt eine Anregung an die Verwaltungsbehörde dar, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren über den ihr jetzt bekannt gemachten Sachverhalt einzuleiten. Ein Anspruch auf die Durchführung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens hat der Anzeigenerstatter auch als persönlich Geschädigter nicht. Der Anzeigererstatter ist im weiteren Verlauf des Verfahrens dann Zeuge für den festgelegten Sachverhalt.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

formloser Antrag

Ansprechpartner


Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Herr T. Bauer
Basdorf und Schönerlinde
Rathaus, Prenzlauer Chaussee 157
Telefon 033397 360-411

Herr D. Mandelkow
Prenden und Lanke
Rathaus, Prenzlauer Chaussee 157
Telefon 033397 360-413

Frau A-L. Reynaud
Klosterfelde und Schönwalde
Rathaus, Prenzlauer Chaussee 157
Telefon 033397 360-412

Herr D. Rüdiger
Stolzenhagen und Zerpenschleuse
Rathaus, Prenzlauer Chaussee 157
Telefon 033397 360-414

Herr M. Schilling
Wandlitz
Rathaus, Prenzlauer Chaussee 157
Telefon 033397 360-410