Straßenbau und Straßenverwaltung, Grundstückszufahrt
Kurzinformationen
Für Grundstücke, die noch nicht an die öffentliche Straße angeschlossen sind, ist die Errichtung einer Grundstückszufahrt erforderlich. Die erforderlichen Tiefbauarbeiten am öffentlichen Straßenraum sind durch den zuständigen Straßenbaulastträger zu genehmigen. Die Genehmigung zur Errichtung einer Grundstückszufahrt an Bundes-, Landes und Kreisstraßen erfolgt nur mit Zustimmung des jeweiligen Baulastträgers.
Rechtsgrundlagen
Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)
Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (die aktuellen Satzungen finden sie hier)
Notwendige Unterlagen
- Antrag durch den Eigentümer, Erbbauberechtigten bzw. dessen Bevollmächtigten (Vollmacht muss dem Antrag beiligen) auf Bauerlaubnis einer Grundstückszufahrt, -zugang bzw. Baustellenzufahrt
- Lageplan mit Kennzeichnung der Baustellenzufahrt
Fristen
In der Regel 14 Tage nach Posteingang
Gebühren
- Verwaltungsgebühren i.H.v. 44,- € (Ersterteilung) bzw. 11,- € (Verlängerung)
Ansprechpartner
Sachgebiet Straßenverwaltung
Frau J. Weinhold
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
033397 360-328









Antrag auf Bauerlaubnis einer Grundstückszufahrt