Hausnummernvergabe, beantragen
Kurzinformationen
Die Zuordnung von Hausnummern dient der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Letztlich liegt sie auch im Interesse des Grundstückseigentümers selbst, insbesondere wenn es darum geht, dass Feuerlösch- und Rettungsfahrzeuge schnell und zügig das richtige Grundstück oder Gebäude finden. Auf Antrag oder von Amtswegen können ebenfalls Änderungen von Hausnummern (Umnummerierung) erfolgen. Bei einer Änderung (Umnummerierung) darf das bisherige Hausnummernschild während einer Übergangszeit von einem ½ Jahr nicht entfernt werden. Es ist durchzustreichen, sodass die alte Nummer noch deutlich lesbar ist.
Rechtsgrundlagen
Satzung über die Vergabe, Gestaltung und Anbringung von Hausnummern
Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
(die aktuellen Satzungen finden sie hier)
Notwendige Unterlagen
Antrag des Eigentümers
Flur/Flurstück/Gemarkung
Nachweis der Berechtigung (Vollmacht des Eigentümers)
Fristen
In der Regel 14 Tage nach Posteingang.
Gebühren
Verwaltungsgebühren i.H.v. 30 ,- €
Ansprechpartner
Sachgebiet Straßenverwaltung
Frau S. Jacobi
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
033397 360-324









Antrag zur Vergabe einer Hausnummer