Hausnummernvergabe, beantragen
Kurzinformationen
Die Zuordnung von Hausnummern dient der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Letztlich liegt sie auch im Interesse des Grundstückseigentümers selbst, insbesondere wenn es darum geht, dass Feuerlösch- und Rettungsfahrzeuge schnell und zügig das richtige Grundstück oder Gebäude finden. Auf Antrag oder von Amtswegen können ebenfalls Änderungen von Hausnummern (Umnummerierung) erfolgen. Bei einer Änderung (Umnummerierung) darf das bisherige Hausnummernschild während einer Übergangszeit von einem ½ Jahr nicht entfernt werden. Es ist durchzustreichen, sodass die alte Nummer noch deutlich lesbar ist.
Rechtsgrundlagen
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Satzung über die Vergabe, Gestaltung und Anbringung von Hausnummern
- Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
(die aktuellen Satzungen finden sie hier)
Notwendige Unterlagen
- Antrag des Eigentümers
- Flur/Flurstück/Gemarkung
- Nachweis der Berechtigung (Vollmacht des Eigentümers)
Fristen
In der Regel 14 Tage nach Posteingang.
Kosten
Verwaltungsgebühren i.H.v. 30 ,- €
Ansprechpartner
Sachgebiet Straßenverwaltung
Frau A.-M. Torge
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157 033397 360-324