Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
  • Als Favorit hinzufügen
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Hausnummernvergabe, beantragen

Kurzinformationen

 

Die Zuordnung von Hausnummern dient der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Letztlich liegt sie auch im Interesse des Grundstückseigentümers selbst, insbesondere wenn es darum geht, dass Feuerlösch- und Rettungsfahrzeuge schnell und zügig das richtige Grundstück oder Gebäude finden. Auf Antrag oder von Amtswegen können ebenfalls Änderungen von Hausnummern (Umnummerierung) erfolgen. Bei einer Änderung (Umnummerierung) darf das bisherige Hausnummernschild während einer Übergangszeit von einem ½ Jahr nicht entfernt werden. Es ist durchzustreichen, sodass die alte Nummer noch deutlich lesbar ist.

 

Rechtsgrundlagen

  • Baugesetzbuch (BauGB)

  • Satzung über die Vergabe, Gestaltung und Anbringung von Hausnummern

  • Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Erhebung von Verwaltungsgebühren

(die aktuellen Satzungen finden sie hier)

Notwendige Unterlagen

 

  • Antrag des Eigentümers

  • Flur/Flurstück/Gemarkung

  • Nachweis der Berechtigung (Vollmacht des Eigentümers)

 

Fristen

 

In der Regel 14 Tage nach Posteingang.

 

Gebühren

 

Verwaltungsgebühren i.H.v. 30 ,- €

 

Ansprechpartner


Sachgebiet Straßenverwaltung

Frau S. Jacobi
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
Telefon 033397 360-324

Formulare

i
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).