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Straßenbau und Straßenverwaltung, Bau- und Instandhaltung von Straßenverkehrsanlagen

Kurzinformationen

Die Zuständigkeit bezieht sich hier ausschließlich auf die Instandhaltung der befestigten und unbefestigten Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Wandlitz.

 

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

Schadensmeldung mit folgenden Angaben:

  • Angaben zur Örtlichkeit wie Ortsteil, Straße und event. Hausnummer
  • Angaben über den Schaden

Fristen

In der Regel 14 Tage nach Auftragserteilung, bei Gefahr im Verzug nach Möglichkeit sofort.

Ansprechpartner


Herr T. Lodzin
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
Telefon 033397 360-329