Straßenbau und Straßenverwaltung, Bau- und Instandhaltung von Straßenverkehrsanlagen
Kurzinformationen
Die Zuständigkeit bezieht sich hier ausschließlich auf die Instandhaltung der befestigten und unbefestigten Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Wandlitz.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Schadensmeldung mit folgenden Angaben:
- Angaben zur Örtlichkeit wie Ortsteil, Straße und event. Hausnummer
- Angaben über den Schaden
Fristen
In der Regel 14 Tage nach Auftragserteilung, bei Gefahr im Verzug nach Möglichkeit sofort.









033397 360-329