Erschließungsbeiträge
Kurzinformationen
Beiträge werden zur Deckung der Investitionsaufwendungen erhoben und verwendet.
Beschreibung
Erschließungsbeiträge werden für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen oder Teilen von Erschließungsanlagen erhoben. Ebenso wie bei Straßenausbaubeiträgen, wird der beitragsfähige Aufwand auf die erschlossenen Grundstücke nach dem Verhältnis der Grundstücksfläche verteilt. Dabei wird die unterschiedliche Nutzung der Grundstücke nach Maß und Art berücksichtigt.
Rechtsgrundlagen
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Wandlitz (Erschließungsbeitragssatzung - die aktuellen Satzungen finden sie hier)
Fristen
Der Erschließungsbeitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.
Ansprechpartner
Sachgebiet Straßenverwaltung
Herr C. Stähr
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
033397 360-318








