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Erschließungsbeiträge

Kurzinformationen

Beiträge werden zur Deckung der Investitionsaufwendungen erhoben und verwendet.

Beschreibung

Erschließungsbeiträge werden für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen oder Teilen von Erschließungsanlagen erhoben. Ebenso wie bei Straßenausbaubeiträgen, wird der beitragsfähige Aufwand auf die erschlossenen Grundstücke nach dem Verhältnis der Grundstücksfläche verteilt. Dabei wird die unterschiedliche Nutzung der Grundstücke nach Maß und Art berücksichtigt.

Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch (BauGB)

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Wandlitz (Erschließungsbeitragssatzung - die aktuellen Satzungen finden sie hier)

Fristen

Der Erschließungsbeitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.

Ansprechpartner


Sachgebiet Straßenverwaltung

Herr C. Stähr
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
Telefon 033397 360-318