Kostenersatz für Grundstückszufahrten
Beschreibung
Der Kostenersatz wird von den Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten oder Nutzer für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung von Grundstückszufahrten zu dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen sowie für Überfahrten von Geh- oder Radwegen sowie kombinierten Geh- und Radwegen erhoben. Der Aufwand und die Kosten werden, jeweils für die einzelne Grundstückszufahrt, nach den tatsächlichen Aufwendungen ermittelt und zu 100% auf den Ersatzpflichtigen umgelegt.
Rechtsgrundlagen
Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG)
Satzung über den Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Gemeinde Wandlitz (Grundstückszufahrtensatzung – GZS; die aktuellen Satzungen finden sie hier)
Fristen
Der Kostenersatz wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.









033397 360-318