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Kostenersatz für Grundstückszufahrten

Beschreibung

Der Kostenersatz wird von den Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten oder Nutzer  für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung von Grundstückszufahrten zu dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen sowie für Überfahrten von Geh- oder Radwegen sowie kombinierten Geh- und Radwegen erhoben. Der Aufwand und die Kosten werden, jeweils für die einzelne Grundstückszufahrt, nach den tatsächlichen Aufwendungen ermittelt und zu 100% auf den Ersatzpflichtigen umgelegt.

Rechtsgrundlagen

Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG)

Satzung über den Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Gemeinde Wandlitz (Grundstückszufahrtensatzung – GZS; die aktuellen Satzungen finden sie hier)

Fristen

Der Kostenersatz wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.

Ansprechpartner


Herr C. Stähr
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
Telefon 033397 360-318