Umlage zu Wasser- und Bodenverbänden
Kurzinformationen
Die Gemeinde Wandlitz ist aufgrund § 2 des Gesetzes über die Bildung der Gewässerunterhaltungsverbände (GUVG) vom 13.03.1995 (GVBl. I S. 14) für die der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen in ihrem Gemeindegebiet gesetzliches Pflichtmitglied der Wasser-und Bodenverbände „Finowfließ“ und „Schnelle Havel“.
Die Zuordnung der Grundstücke zu den Gebieten der Verbände ergibt sich aus den Verbandssatzungen:
Den Verbänden obliegt innerhalb ihres Verbandsgebietes gem. § 79 Abs. 1 Nr. 2 BbgWG i.V.m. § 29 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung.
Die Gemeinde Wandlitz erhebt von den Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten der der
Grundsteuer unterliegenden Grundstücke kalenderjährlich eine Umlage der von ihr an die Wasser- und Bodenverbände „Finowfließ“ und „Schnelle Havel“ zu leistenden Beiträge.
Umlageschuldner ist der Eigentümer bzw. der Erbbauberechtigte.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage zur Erhebung der Wasser- und Bodenverbandsumlage bildet § 2 des Gesetzes über die Bildung der Gewässerunterhaltungsverbände (GUVG) vom 13.03.1995.
Ferner die Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Erhebung der Umlage der Verbandslasten der Wasser- und Bodenverbände „Finówfließ“ und „Schnelle Havel". Die Satzung finden Sie unter > diesem Link.
Fristen
Sie wird als Jahresbetrag erhoben und ist am 15. November eines Jahres fällig.
Gebühren
Die Umlage beträgt ab 1.1.2021 kalenderjährlich je qm der ermittelten Grundstücksfläche im Verbandsgebiet
a) des Wasser- und Bodenverbandes „Finowfließ“ für
Siedlungs- und Verkehrsfläche 0,002370€ (entspricht 23,70€ je ha)
Landwirtschaft 0,001186€ (entspricht 11,86€ je ha)
Waldflächen 0,000592€ (entspricht 5,92€ je ha)
b) des Wasser- und Bodenverbandes „Schnelle Havel“ für
Siedlungs- und Verkehrsfläche 0,002615€ (entspricht 26,15€ je ha)
Landwirtschaft 0,001308€ (entspricht 13,08€ je ha)
Waldflächen 0,000654€ (entspricht 6,54€ je ha)









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