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Wandlitzer See: Gespräche mit Landesanglerverband eröffnen neue Perspektiven

Foto: Daniela Kloth (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Foto: Daniela Kloth

Erste Gespräche zum möglichen Erwerb von See und Uferflächen verlaufen konstruktiv 

 

Im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Verkauf des Wandlitzer Sees zeichnet sich eine neue Perspektive für die Gemeinde Wandlitz ab. Am 21. Oktober 2026 kamen der Wandlitzer Bürgermeister Oliver Borchert und Vertreter des Landesanglerverbandes Brandenburg e.V. zu einem Gespräch zusammen. Dabei verständigten sich beide Seiten auf erste Grundsätze für eine mögliche Zusammenarbeit, die sowohl den Interessen der Gemeinde als auch denen des Landesanglerverbandes Rechnung tragen soll.

 

Hintergrund ist der geplante Verkauf des bislang in privatem Eigentum befindlichen Wandlitzer Sees. Die Gemeinde Wandlitz beschäftigt sich seit geraumer Zeit mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein kommunaler Erwerb sinnvoll und möglich wäre. Bei drei öffentlichen Informationsveranstaltungen hatten Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich über die Ausgangslage, mögliche Nutzungsperspektiven, Finanzierungsmodelle sowie die mit einem Ankauf verbundenen Chancen und Risiken zu informieren.

 

Eine ursprünglich für die Sitzung der Gemeindevertretung am 8. Oktober vorgesehene Entscheidung über die Durchführung einer Bürgerbefragung zum möglichen Ankauf des Wandlitzer Sees wurde zunächst zurückgestellt. Der Bürgermeister hatte in der Sitzung darüber informiert, dass sich ein weiterer Kaufinteressent gemeldet habe, um Gespräche über eine mögliche gemeinsame Lösung zu führen.

 

Das nun geführte Gespräch verlief konstruktiv. Beide Seiten bekundeten ihre ernsthafte Bereitschaft, eine tragfähige Lösung für die gemeinschaftliche und dauerhafte Nutzung des Wandlitzer Sees zu entwickeln. Die dabei formulierten Grundsätze sehen vor, dass die Gemeinde Wandlitz die Innenfläche des Sees erwirbt und diese langfristig an den Landesanglerverband zur Nutzung verpachtet. Der Landesanglerverband wiederum hat sein Interesse bekundet, die Gewässerflächen im Ufernahbereich zu erwerben, die sich derzeit im Besitz des See-Eigentümers befinden und deren öffentliche Nutzung momentan allein durch dessen Duldung gesichert. Um die jeweiligen Nutzungsrechte dauerhaft abzusichern, wäre die gegenseitige Eintragung sogenannter Grunddienstbarkeiten denkbar. Damit könnten die erforderlichen Rechte zur Nutzung der gemeinsam genutzten Grundstücke rechtlich gesichert werden. Einigkeit besteht darüber, dass die Interessen der Gemeinde Wandlitz und des Landesanglerverbandes Brandenburg e.V. gleichberechtigt berücksichtigt und miteinander in Einklang gebracht werden sollen.

 

Der Austausch stellt noch keine abschließende Vereinbarung dar. Insbesondere die konkrete Ausgestaltung der Nutzungsrechte, weitere vertragliche Regelungen sowie eine tragfähige Finanzierung müssen in den kommenden Gesprächen vertieft werden. Ein möglicher Erwerb von Gewässerflächen durch die Gemeinde steht weiterhin ausdrücklich unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung.

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