Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

 

 

Ordnung und Sicherheit auf Grundstücken

Ordnung und Sicherheit

 

1.

Eigentümer, Pächter und Nutzer von Grundstücken haben zu gewährleisten, dass aus der Nutzung der Grundstücke und Gebäude den Nachbarn keine Schäden oder vermeidbare Belästigungen entstehen.

 

2.

Bewuchs (Bäume, Hecken, Buschwerk u. ä.) vor Grundstücken im öffentlichen Bereich ist durch die Gemeinde so zu pflegen, dass der Verkehrsraum nicht eingeengt, Verkehrszeichen nicht verdeckt und die Sicht insbesondere an Straßenkreuzungen und -einmündungen nicht behindert sowie die Straßenbeleuchtung nicht beeinträchtigt werden. Gehwege sind vom Wildwuchs freizuhalten.

 

3.

Jeder Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte oder Nutzer eines Grundstückes ist verpflichtet, auf eigene Kosten die amtlich festgesetzte Hausnummer innerhalb eines Monats anzubringen. Die Hausnummer muss vom Gehweg und von der Fahrbahn der Straße aus gut sichtbar und lesbar sein. Die Vergabe und Änderung der Hausnummer obliegt der Gemeinde Wandlitz und ist entsprechend gebührenpflichtig. Näheres entnehmen Sie bitte der Satzung über die Vergabe, Gestaltung und Anbringung von Hausnummern.

 

4.

Bauherren haben ihren Namen und ihre Anschrift für die Zeit der Bautätigkeit sichtbar auf der Baustelle anzubringen.

 

5.

Frisch gestrichene Gebäude, Einfriedungen und deren Teile sowie sonstige Anlagen an der Straße, an denen Benutzer der Straße Schaden nehmen könnten, müssen bis zum Abtrocknen der Farbe durch deutlich auffallende Hinweise kenntlich gemacht werden. Bei Dunkelheit und Nebel ist für ausreichende Beleuchtung zu sorgen.