Biometrische Lichtbilder ab dem 01. Mai 2025
Papierbasierte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen.
Grund hierfür sind Erwägungen des Gesetz- und Verordnungsgebers, dass der Gefahr von gefälschten Lichtbildern in Ausweisdokumenten wirksam begegnet werden soll. Alte Passbilder können Sie als Andenken aufbewahren oder – sofern für andere Zwecke noch hinreichend aktuell – für die Beantragung von Schwimm-, Angler- oder sonstigen Dokumenten verwenden.
Lichtbilder für Identitätsdokumente müssen ab dem 01. Mai 2025 elektronisch aufgenommen und medienbruchfrei in den Antragsprozess übernommen werden.
Die Lichtbilder können direkt bei Fotographen - welche die Lichtbilder der Meldebehörde digital zum Abruf bereitstellen können - oder direkt in der Behörde erstellt werden.