Grundsteuer Änderungen zum 1.1.2025
Festsetzungsverfahren
Es gibt zwei Arten von Grundsteuer:
Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
Grundsteuer B für alle sonstigen Immobilien
Das Festsetzungsverfahren wird teilweise vom Finanzamt Eberswalde und teilweise von der Gemeinde Wandlitz durchgeführt.
Das Finanzamt bestimmt für ein Objekt die steuerpflichtige Person. Weiterhin setzt es den Einheitswert und den Grundsteuermessbetrag für das betreffende Objekt fest.
Die Gemeinde Wandlitz multipliziert den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz von aktuell 116 Prozent bzw. 174 Prozent (ab 1. Januar 2025). Der errechnete Betrag wird als Grundsteuer im Grundsteuerbescheid ausgewiesen. Gibt es mehrere Eigentümer, so wählt die Gemeinde Wandlitz einen Gesamtschuldner aus.
Hinweis:
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Für die Steuerpflicht sind die Verhältnisse am 1. Januar eines Jahres ausschlaggebend. Wenn Sie Ihr Objekt innerhalb des Jahres verkaufen, bleiben Sie bis zum Ende des Jahres Steuerschuldner.
Entscheidend ist der Tag des Nutzen- und Lastenwechsels.
Bearbeitungszeit
Am Jahresanfang 2025 wurden wegen der Grundsteuer-Reform ca. 15.000 Bescheide an alle Steuerpflichtige versendet. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer Anliegen daher etwas länger dauern kann.
Fälligkeit und Jahreszahlung
Sie zahlen die Grundsteuer in vier Teilbeträgen jeweils zum 15. Februar, 15. Mai.,15. August und 15. November.
Wenn Sie einen Antrag auf Jahreszahlung stellen, ist die Grundsteuer in einer Summe zum 1. Juli eines Jahres zu zahlen. Die Umstellung ist allerdings erst für das nächste Jahr möglich. Der Antrag muss bis zum 30. September gestellt werden.
Geltungsdauer Steuerbescheid
Ihr Steuerbescheid gilt solange, bis sich Änderungen ergeben, die sich auf die Festsetzung der Steuer auswirken.
Bitte beachten Sie, dass auch ein Widerspruch keine zahlungsaufschiebende Wirkung hat. Das bedeutet, dass Sie die Forderungen bezahlen müssen, bis der Bescheid aufgehoben oder geändert ist.
Auch wenn Sie das Grundstück verkaufen, besteht die Zahlungspflicht so lange, bis Sie einen Aufhebungsbescheid erhalten.
Eigentumswechsel
Wenn Sie Ihr Grundstück oder Gebäude verkaufen, erfolgt die Umschreibung der Steuerpflicht erst dann, wenn der entsprechende Bescheid des Finanzamts Eberswalde zum Eigentümerwechsel vorliegt.
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Für die Steuerpflicht sind die Verhältnisse am 1. Januar eines Jahres ausschlaggebend.
Wenn Sie Ihr Objekt innerhalb des Jahres verkaufen, bleiben Sie bis zum Ende des Jahres Steuerschuldner*in. Entscheidend für den Wechsel der Steuerpflicht ist der Tag des Nutzen- und Lastenwechsels (nicht der Notartermin)
Bitte wenden Sie sich bezüglich der Umschreibung der Steuerpflicht an
das Finanzamt Eberswalde Tramper Chaussee 5, 16225 Eberswalde.
Telefon: 03334 2754000
E-Mail:
Webseite: finanzamt.brandenburg.de
Fragen & Antworten
Sie haben Fragen zu Ihrem Grundsteuer-Messbescheid?
Oder möchten Änderungen melden?
In diesem Fall ist das Finanzamt Eberswalde zuständig:
Tramper Chaussee 5,
16225 Eberswalde
Telefon: 03334 27540000
E-Mail:
Webseite: finanzamt.brandenburg.de
Einwände gegen die Höhe der Grundsteuer
Die Gemeinde Wandlitz ist an die Feststellungen des Finanzamts im Grundsteuer-Messbescheid gebunden. Einwände können Sie daher nur gegenüber dem zuständigen Finanzamt Eberswalde geltend machen.
Postadresse:
Finanzamt Eberswalde Tramper Chaussee 5, 16225 Eberswalde.