Personalausweis, Befreiung von der Ausweispflicht
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
schriftlicher Antrag mit Begründung
vorhandener Personalausweis oder Reisepass
je nach Fall:
Nachweis sich dauerhaft nicht mehr allein in der Öffentlichkeit bewegen zu können
Betreuerausweis
öffentlich beglaubigte Vollmacht
Nachweis der dauerhaften Unterbringung in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung
Ansprechpartner
Sachgebiet Einwohnermeldewesen
Herr S. Glück
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
033397 360-420
Herr C. Graf
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
033397 360-421
Frau D. Paschke
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
033397 360-422
Frau A. Planert
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
033397 360-423
Frau D. Rüger
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
033397 360-424









Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht