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Straßenbau und Straßenverwaltung, Straßenbeleuchtung

Kurzinformationen

Für die Erfassung von Ausfällen und Schäden an Beleuchtunganlagen sind Meldungen und Hinweise von Bürgern zur schnellen Reparatur sehr hilfreich.

 

Die Zuständigkeit bezieht sich hier ausschließlich auf die Unterhaltung, Wartung und Reparatur aller Anlagen der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Wandlitz.

Rechtsgrundlagen

Rahmenvertrag

Notwendige Unterlagen

Störungsmeldung mit folgenden Angaben:

  • Wo? (Ortsteil, Straße, Hausnummer, Lampennummer)
  • Anzahl der betroffenen Leuchtkörper oder Beleuchtungsmasten.
  • Beschreibung des Problems (z.B. geht ständig an und aus, flackert, leuchtet nur kurz und geht dann aus, Mast beschädigt u.s.w.).
  • Seit wann ist die Beleuchtung ausgefallen?

Fristen

Der Hinweis wird i.d.R. einen Tag nach Eingang der Meldung an die jeweiligen Firmen weitergeleitet.

Ansprechpartner


Team Kommunale Infrastruktur

Herr M. Gewinner
Telefon 033397 360-341