Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
  • Als Favorit hinzufügen
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Straßenausbaubeiträge

Kurzinformationen

Beiträge werden zur Deckung der Investitionsaufwendungen erhoben und verwendet.

Beschreibung

Straßenausbaubeiträge sind Geldleistungen, die dem Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Erneuerung und Verbesserung im Bereich von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen dienen. Sie werden als Gegenleistung von den Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten oder Nutzern dafür erhoben, dass ihnen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Einrichtung oder Anlage wirtschaftliche Vorteile geboten werden. Ebenso wie bei Erschließungsbeiträgen, wird der beitragsfähige Aufwand auf die erschlossenen Grundstücke nach dem Verhältnis der Grundstücksfläche verteilt. Dabei wird die unterschiedliche Nutzung der Grundstücke nach Maß und Art berücksichtigt.

Rechtsgrundlagen

Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG)

Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz (Straßenbaubeitragssatzung - die aktuellen Satzungen finden sie hier)

Fristen

Der Straßenausbaubeitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.

Ansprechpartner


Sachgebiet Straßenverwaltung

Herr C. Stähr
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
Telefon 033397 360-318