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Grundsteuer

Kurzinformationen

Grundsteuer B

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, d. h. sie wird von der Gemeinde auf der Grundlage des Grundsteuergesetzes erhoben. Besteuert werden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Betriebsgrundstücke und Gebäude, ob zur Land- und Forstwirtschaft gehörig oder nicht. Besteuert werden auch Teileigentum, Erbbaurechte und privates Wohneigentum (zum Beispiel eine Eigentumswohnung). Die Grundsteuer wird in der Regel für ein Kalenderjahr festgesetzt. Wenn der Hebesatz aber für mehr als ein Jahr gleich ist, kann die Gemeinde die Grundsteuer auch für mehrere Jahre festsetzen (Dauerbescheide).

 

Grundsteuer A

Anstelle der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft im Sinne § 2 tritt das zu einer Nutzungseinheit zusammengefasste Vermögen im Sinn §125 Abs.3 des Bewertungsgesetzes. Schuldner der Grundsteuer ist abweichend vom §10 der Nutzer des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (§125 Abs.2 des Bewertungsgesetzes). Mehrere Nutzer des Vermögens sind Gesamtschuldner. Bei Verkäufen von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken, muss sich der Verkäufer selbstständig bei der landwirtschaftlichen Bewertungsstelle des Finanzamtes in Eberswalde melden.

 

Wichtig: Alle Veränderungen, die eine Änderung des Grundsteuermessbetrages (z. B. durch Neu-, Um- und Ausbau von Gebäuden, Vermessungen von Grundstücken u. ä.) oder eine Änderung des Steuerpflichtigen (z. B. durch Verkäufe, Schenkungen, Erbgänge u. ä.) nach sich ziehen, sind dem zuständigen Finanzamt Eberswalde unter Angabe des dort geführten Aktenzeichens mitzuteilen.

 

Die Anschrift des Finanzamtes lautet:

 

Finanzamt Eberswalde

– Bewertungsstelle –

Tramper Chaussee 5

16225 Eberswalde

Rechtsgrundlagen

Gemäß § 9 des Grundsteuergesetzes wird die Grundsteuer nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. Das heißt, nach dem für die Grundsteuer geltenden Stichtagsprinzip ist somit derjenige, dem der Steuergegenstand zu Beginn des Kalenderjahres zuzurechnen ist, für das gesamte Jahr grundsteuerpflichtig. Änderungen jeglicher Art wirken sich erst auf die Steuerpflicht des folgenden Jahres aus.

 

Die aktuellen Hebesätze werden in der Haushaltssatzung festgelegt.

(die aktuellen Satzungen finden sie hier)

Fristen

Die Grundsteuer wird in  der Regel zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Auf Antrag kann die Grundsteuer auch in einem Jahresbetrag zum 01. Juli entrichtet werden.

Weiterführendes

Aktuelle Hebesätze

 

Höhe der aktuellen Hebesätze der Gemeinde Wandlitz (einschließlich Ortsteile):

Jahr

Grundsteuer A

Grundsteuer B

 

bis 2016

300 v.H.

450 v.H.

 

ab 2017

300 v.H.

450 v.H.

 

Ansprechpartner


Frau P. Friede
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
Telefon 033397 360-220

Frau J. Richter
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
Telefon 033397 360-222

Frau D. Miethe
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
Telefon 033397 360-221

Frau I. Opitz
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
Telefon 033397 360-223