Änderungen zu Biometrische Lichtbildern ab dem 01. Mai 2025
Papierbasierte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen.
Grund hierfür sind Erwägungen des Gesetz- und Verordnungsgebers, dass der Gefahr von gefälschten Lichtbildern in Ausweisdokumenten wirksam begegnet werden soll. Alte Passbilder können Sie als Andenken aufbewahren oder – sofern für andere Zwecke noch hinreichend aktuell – für die Beantragung von Schwimm-, Angler- oder sonstigen Dokumenten verwenden.
Lichtbilder für Identitätsdokumente müssen ab dem 01. Mai 2025 elektronisch aufgenommen und medienbruchfrei in den Antragsprozess übernommen werden.
Die Lichtbilder können direkt bei Fotographen - welche die Lichtbilder der Meldebehörde digital zum Abruf bereitstellen können - oder direkt in der Behörde erstellt werden.